Dies sei nicht der Fall gewesen. Das Wetter sei trocken gewesen, wenn auch der Weg feucht und mit Laub bedeckt gewesen sei. Schliesslich könne man auf diesem Weg auch bei trockenen Verhältnissen stolpern. Der Beschuldigte habe zudem die physischen und psychischen Fähigkeiten der beiden Mädchen richtig eingeschätzt. Insbesondere sei die körperliche Konstitution von J.________ nicht als nachteilig einzuschätzen gewesen, wie es das Vormittagsprogramm gezeigt habe. Die Ausrüstung der Mädchen sei in Ordnung gewesen, die Instruktion der beiden vor und während der Expedition hinreichend.