A.________ übte mit den Mädchen vor der Begehung des Weges das Abseilen und wies sie bezüglich des Abstiegs zur ersten Abseilstelle darauf hin, dass sie nicht rennen und auf den Boden achten sollen. Den Mädchen war zudem aufgrund der Ausführungen des Beschuldigten bewusst, dass in der Schlucht ein Fluss fliesst.