Die sturzbedingten Verletzungen waren nicht todesursächlich. J.________ verstarb aufgrund einer Sauerstoffmangelversorgung des Gehirnes bei Verlegung der Atemwege mit Wasser. Sie verstarb kurz nach ihrer Bergung auf dem Flug ins Spital am 13.10.2011 um 12.50 Uhr (recte: 15.50 Uhr; Abbruch der Reanimationsmassnahmen).