als verantwortlicher Bergführer, den Weg hinunter zur ersten Abseilstelle in der Y.___schlucht mit J.________ und L.________ am Seil zu begehen, oder aber ein Fixseil zu installieren und die Mädchen daran zu sichern. A.________ handelte damit pflichtwidrig. Durch Begehen des Weges zur ersten Abseilstelle am Seil oder an einem zuvor installierten Fixseil als pflichtgemässem Vorgehen hätte der Tod der J.________ mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden können.