10. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 1. Juli 2016 (pag. 440 ff.) vorgeworfen, sich der fahrlässigen Tötung, begangen am 13. Oktober 2011, nach dem Mittagessen, in der Zeit von ca. 14.00 Uhr bis 14.40 Uhr, in X.________, Weg zur ersten Abseilstelle in der Y.___schlucht z.N. J.________, schuldig gemacht zu haben. Zur Last gelegt wird ihm folgender Sachverhalt (pag. 440 f.): Anlässlich eines bei der Alpinschule X.________ gebuchten Klettertages befand sich J.________ am 13.10.2011 unter der Führung des A.________ als verantwortlichem Bergführer und in Begleitung von L.___