Die schwierigen familiären Verhältnisse haben die beiden Halbschwestern offensichtlich besonderes «zusammengeschweisst». Dieses innige Verhältnis hat sich auch nach der räumlichen Trennung nicht wesentlich verändert. Zwar konnten sich die beiden Mädchen nach dem Auszug der Strafund Zivilklägerin 3 nicht mehr täglich sehen. Dennoch hatten sie weiterhin einen intensiven telefonischen und schriftlichen (über Social Media) Kontakt. Zudem haben sie sich jeweils für Feiertage und Geburtstage verabredet und sich auch ansonsten regelmässig besucht.