_ übernehmen, da die Mutter ihre Betreuungsaufgaben aufgrund psychischer Probleme offenbar teilweise nicht bewältigen konnte. Der Vater seinerseits hat sich – offenbar aufgrund seines Alkoholkonsums – gar nicht um die Kinder gekümmert (vgl. Beistandsbericht vom 18. September 2009, pag. 588, wo ebenfalls von Alkoholkonsum des Kindsvaters die Rede ist). Die Eltern von J.________ sind teilweise einfach verschwunden, wobei die Straf- und Zivilklägerin 3 die kleine Halbschwester jeweils auch während dieser Zeit betreute. Die schwierigen familiären Verhältnisse haben die beiden Halbschwestern offensichtlich besonderes «zusammengeschweisst».