7 8. Vorbringen der Straf- und Zivilklägerin 3 Die Straf- und Zivilklägerin 3 macht in ihrer Eingabe vom 14. Dezember 2018 (pag. 1317 ff.) geltend, die Bindung zwischen ihr und J.________ sei sehr stark gewesen. Sie seien zusammen aufgewachsen und hätten auf engstem Raum zusammengelebt, bis sie unfreiwillig in verschiedene Familien gekommen seien. Sie habe ihre Halbschwester über alles geliebt und mit dem Tod von J.________ sei für sie eine Welt zusammengebrochen. Sie leide bis heute darunter, dass ihre Halbschwester nicht mehr da sei. Die besondere Nähe zu J.____