Jedoch konnte die Straf- und Zivilklägerin 3 an der oberinstanzlichen Verhandlung zu ihrem Verhältnis zur Verstorbenen befragt werden. Die Straf- und Zivilklägerin 2 hat ihre Berufung am 8. Januar 2019 zurückgezogen (pag. 1345 f.). Vorliegend steht daher einzig noch die Legitimation der Straf- und Zivilklägerin 3 zur Diskussion. Die Frage der Eigenschaft als Angehörige des Opfers im Sinne von Art. 116 Abs. 2 StPO betrifft die Legitimation der Straf- und Zivilklägerin 3, mithin eine positive Prozessvoraussetzung, die jederzeit von Amtes wegen zu überprüfen ist.