5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Straf- und Zivilklägerinnen 1 bis 3 fochten das erstinstanzliche Urteil nur teilweise an; sie beschränkten ihre Berufungen jeweils auf den Freispruch (Ziff. I.) und die Abweisung ihrer Zivilklagen (Ziff. III.1. [Straf- und Zivilklägerin 1], III.2. [Strafund Zivilklägerin 3], III.4. [Straf- und Zivilklägerin 2]). Die Straf- und Zivilklägerin 2 zog ihre Berufung mit Eingabe vom 8. Januar 2019 zurück. Anschlussberufung wurde nicht erhoben. Zufolge Rückzugs der Berufung durch die Straf- und Zivilklägerin 2 ist die Ziff.