2. Die Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. Schliesslich beantragte Fürsprecher B.________ für den Beschuldigten das Folgende: 1. Der Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung z.N. von J.________, angeblich begangen am 13. Oktober 2011 in X.________. 2. Gemäss dem beantragten Ausgang des Verfahrens seien die Verfahrenskosten dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. Dem Beschuldigten seien die Verteidigungskosten gemäss Kostennote zu entschädigen. 4. Die Zivilklagen seien abzuweisen.