4 4. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Privatklägerin C.________ eine Genugtuung nach Ermessen des Gerichts, mindestens aber CHF 20‘000.00 nebst 5 % Zins seit dem 14. Oktober 2011 zu bezahlen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschuldigten. Rechtsanwalt F.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung für die Straf- und Zivilklägerin 3 die folgenden Anträge: 1. In Abänderung des erstinstanzlichen Urteils sei der Beschuldigte der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen.