1.2. die Forderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ in Ziff. III des Urteils abgewiesen wird. 2. Der Beschuldigte sei wegen fahrlässiger Tötung nach Art. 117 StGB schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen. 3. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Privatklägerin einen Schadenersatzbetrag in der Höhe von CHF 3‘500.00 zu bezahlen.