mit Verfügung vom 9. Januar 2019 (pag. 1348 f.) vom persönlichen Erscheinen an der Berufungsverhandlung dispensiert. Zu Beginn der oberinstanzlichen Verhandlung gab die Kammer bekannt, dass über die Legitimation der Straf- und Zivilklägerin 3 im Endurteil entschieden werde (pag. 1394).