3 ff.). Beweismittel dafür nannte er nicht. Mit Verfügung vom 24. Dezember 2018 teilte der Verfahrensleiter den Parteien mit, dass über die Frage der Legitimation der Straf- und Zivilklägerinnen 2 und 3 an der Berufungsverhandlung oder evtl. im Endurteil entschieden werde (pag. 1330 ff.). Mit Schreiben vom 8. Januar 2019 zog die Straf- und Zivilklägerin 2 ihre Berufung zurück (pag. 1345 f.). Die Straf- und Zivilklägerinnen 1 und 2 wurden mit Verfügung vom 18. Januar 2019 (pag. 1375 f.) resp. mit Verfügung vom 9. Januar 2019 (pag.