2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten sowohl die Straf- und Zivilklägerinnen 2 und 3, beide vertreten durch Rechtsanwalt F.________, als auch die Straf- und Zivilklägerin 1, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 11. September 2017 resp. am 14. September 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 959, 963). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 30. Januar 2018 (pag. 1024 ff.) beschränkte die Straf- und Zivilklägerin 1 ihre Berufung auf den Freispruch (Ziff. I.) und die Abweisung ihrer Zivilklage (Ziff. III.1).