1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 7. September 2017 (pag. 952 ff.) sprach das Regionalgericht Oberland (nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung der fahrlässigen Tötung, angeblich begangen am 13. Oktober 2011 in X.________, frei, unter Auferlegung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 19‘265.45 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten von CHF 16‘702.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).