1. Zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten; davon sind 8 Monate unbedingt zu vollziehen; für die Teilstrafe von 22 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt; die Untersuchungshaft von 50 Tagen (23.06.2016 - 11.08.2016) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet; 2. zu gemeinnütziger Arbeit von 200 Stunden; die gemeinnützige Arbeit wird anstelle einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘500.00, angeordnet; 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12‘890.45;