3. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft zurückgegeben: - Div. Akten - 1 Beleg Western Union - 1 Einzahlungsbeleg Western Union - 1 Fahrzeugunterlagen - 1 Zahlungsbefehl 4. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 845.60 wird zur Hälfte, ausmachend CHF 422.80, zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. Der restliche Betrag von CHF 422.80 wird der Ehefrau von A.________, F.________, zurückgegeben. 5. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 300.00 wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.