1. zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten; die Untersuchungshaft von 78 Tagen (22.06.2016 - 07.09.2016) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet; 85 2. zu gemeinnütziger Arbeit von 36 Stunden, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. März 2016; die gemeinnützige Arbeit wird anstelle einer Geldstrafe von 9 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 270.00, angeordnet;