84 2. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Schweizer Reisepass Nr. .________, ltd. auf A.________; - Schweizer Identitätskarte Nr. .________, ltd. auf A.________; II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz,