1.3 begangen bzw. festgestellt am 29. August 2017 in Bern durch Konsum einer unbestimmten Menge an Marihuana und Kokain; 2. des Fahrens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung, mehrfach begangen durch Lenken eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis am 9. Dezember 2015, 17. Mai 2016, 18. Mai 2016, 25. Mai 2016 und am 29. August 2017 in Bern, Hinterkappelen, Frauenkappelen und Köniz. b. festgestellt und verfügt wurde: 1. Die mit Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 15. September 2016 angeordneten Ersatzmassnahmen (Ausweis- und Schriftensperre) fallen mit heutigem Urteil dahin.