Es wird festgestellt, dass die Urteile des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. November 2017 und vom 7. August 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen sind, als a. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1.1 mengenmässig qualifiziert, begangen am 22. Juni 2016 und zuvor in Bern durch Erlangen und Besitz von 292 Gramm Kokaingemisch; 1.2 mehrfach begangen in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 22. Juni 2016 in Bern und anderswo durch Erwerb und Besitz einer unbestimmten Menge Kokain und einer unbekannten, 10 Gramm übersteigenden Menge Marihuana zum Eigenkonsum;