17 DNA- ProfilG). Der auftraggebenden Behörde wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 83 XIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: A. E.________ Es wird festgestellt, dass das Urteil vom 22. November 2017 betreffend E.________ in Rechtskraft erwachsen ist. B. A.________ I.