__, F.________, zurückgegeben. 35.4 DNA und übrige biometrische erkennungsdienstliche Daten Dem zuständigen Bundesamt wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN .________) erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 DNA- ProfilG). Der auftraggebenden Behörde wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).