Folglich ist für den genannten Schuldspruch gemeinnützige Arbeit im Umfang von 200 Stunden (50 Strafeinheiten x 4 Stunden) anstelle einer Geldstrafe auszusprechen. Es liegen keine Hinweise vor, wonach sich die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten massgebend verändert hätten. Die Tagessatzhöhe von CHF 30.00 ist daher zu bestätigen. XI. Kosten und Entschädigung 33. Verfahrenskosten