Strafmass und Strafvollzug Insgesamt erachtet die Kammer für den Schuldspruch der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Das Gericht hat bei einem Strafmass von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe die Möglichkeit, den Vollzug einer Freiheitsstrafe teilweise aufzuschieben, wenn dies notwendig ist, um dem Verschulden des Täters genügend Rechnung zu tragen (Art.