Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist deshalb als neutral zu werten. 31.4.4 Fazit Täterkomponenten Insgesamt erachtet die Kammer eine Erhöhung der Strafe um einen Monat als angezeigt. 31.5 Konkretes Strafmass und Strafvollzug Insgesamt erachtet die Kammer für den Schuldspruch der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.