2443, z. 11 f. u. Z. 19-21). Er leide unter demselben, wie damals, als die Verhandlung vom 8. November 2018 habe abgebrochen werden müssen. Er sei sehr nervös und es belaste ihn sehr, da er nichts gemacht habe. Momentan sei er gesundheitlich nicht so fit (pag. 2443, Z. 23-26 u. Z. 29). Ferner erklärte der Beschuldigte, dass er – zwar mit Unterbrüchen – in psychiatrischer Behandlung sei (pag. 2444, Z. 1-12). Bis zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. April 2019 ist der Beschuldigte mit insgesamt vier Urteilen im Strafregister verzeichnet.