Diese würden die Miete und die Krankenkasse bezahlen. Er habe ca. einen Betrag von CHF 970.00 zur freien Verfügung und erhalte eine Integrationszulage von CHF 100.00 (pag. 2444, Z. 25 f.). Zu seiner gesundheitlichen Situation führte der Beschuldigte im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass er psychische Probleme habe. Es würde ihn sehr belasten, wenn er schuldig erklärt würde und ins Gefängnis müsse. So würde er seine Wohnung verlieren und wieder auf der Strasse landen. Er gehe zum Psychiater und stehe unter ärztlicher Kontrolle (pag. 2443, z. 11 f. u. Z. 19-21).