Er habe eine schöne Kindheit gehabt und auch seine Jugendzeit sei ihm gut in Erinnerung geblieben. Nur 1998, als sein Vater verstorben sei, habe er Probleme bekommen, da seine Mutter in eine Krise gefallen sei und die Wohnungsmiete nicht mehr habe zahlen können (pag. 2329 f.). Elemente, die sich allenfalls strafmindernd oder straferhöhend auswirken könnten, sind somit nicht ersichtlich. Zu der beruflichen Situation kann dem Leumundsbericht entnommen werden, dass der Beschuldigte den Beruf des Automechanikers erlernt und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe. Seine letzte Arbeitsstelle bei der AJ.