Die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen an. Aus dem Leumundsbericht vom 31. Oktober 2018 geht hervor, dass der Beschuldigte in Bern zur Welt gekommen sei und in BJ.________ seine ersten Lebensjahre mit seinen Eltern und seinen drei älteren Schwestern verbracht habe. Die Eltern hätten sich getrennt, als er zwischen fünf und sieben Jahren gewesen sei. Zu seinem Vater habe er nur noch ein bis zwei Mal im Jahr Kontakt gehabt. Er habe eine schöne Kindheit gehabt und auch seine Jugendzeit sei ihm gut in Erinnerung geblieben.