Dies hat einen Strafzuschlag zur Folge, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei E.________ und A.________ die Delikte bereits länger zurückliegen und C.________ geringfügigere Delikte verzeichnet. 74 […] Ebenso verkennt das Gericht nicht, dass C.________ nach seiner Scheidung offenbar eine Krise durchlebte, dennoch reicht auch dies nicht aus für einen Abzug.»