Fazit zur Tatschwere Das Tatverschulden des Beschuldigten liegt innerhalb des Strafrahmens im unteren Bereich. Die Einsatzstrafe beläuft sich auf 29 Monate Freiheitsstrafe. 31.4 Täterkomponenten 31.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten Folgendes aus (pag. 2199, S. 53 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen ist festzuhalten, dass alle Beschuldigten strafrechtlich zum Teil erheblich vorbelastet sind. Dies hat einen Strafzuschlag zur Folge, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei E._____