31. Freiheitsstrafe 31.1 Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (begangen in der Zeit vom 10. bis 12.12.2015) – Tatkomponente 31.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Es kann grundsätzlich auf die bereits zu A.________ gemachten Ausführungen verwiesen werden (vgl. Ziff. 26.1.1 hiervor). Es sei an dieser Stelle nochmals festgehalten, dass sich der Beschuldigte gemeinsam mit A.________ und E.________ für eine 1‘383 Gramm übersteigende Menge Kokaingemisch bzw. eine reine Wirkstoffmenge von 1‘022.26 Gramm Kokainbase zu verantworten hat.