72 lung erteilten Zustimmung auf gemeinnützige Arbeit. Es gilt das Verschlechterungsverbot, weshalb in Übereinstimmung mit der Vorinstanz betreffend die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vom 24. Mai 2016 einzig eine Geldstrafe resp. die gemeinnützige Arbeit als Strafe in Frage kommt.