Die Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Eigenkonsumwiderhandlung), mehrfach begangen in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis zum 23. Juni 2016 in Bern und anderswo durch Erwerb und Besitz einer unbekannten Menge Kokain und einer unbekannten, 10 Gramm übersteigenden Menge Marihuana zum Eigenkonsum sowie die entsprechende Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit von 15 Stunden anstelle einer Busse sind rechtskräftig. Die Strafzumessung zu den Schuldsprüchen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, einerseits mengenmässig qualifiziert begangen vom 10. bis zum 12. Dezember 2015 und andererseits am 24. Mai 2016 begangen, ist da-