19 BetmG (Erwerb und Besitz) begangen. Durch diese mehrfachen Wiederhandlungen erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Busse in der Höhe von CHF 300.00 als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. 28.2 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Marihuana und Kokain) Am 29. August 2017 konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte eine unbestimmte Menge an Marihuana konsumiert hatte und selten auch Kokain konsumierte. Die VBRS-Richtlinien sehen diesbezüglich die gleichen Strafandrohungen vor, wie in Ziffer 28.1 hiervor.