28. Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz Für die Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Form von Eigenkonsumwiderhandlungen, mehrfach begangen in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis zum 22. Juni 2016 und durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana und Kokain, begangen am 29. August 2017, ist unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips eine separate Busse auszusprechen, wobei die Eigenkonsumwiderhandlungen am schwersten wiegen und deshalb den Ausgangspunkt für die Einsatzstrafe bilden. 28.1 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Eigenkonsumwiderhandlungen)