Es handelt sich mithin um einen Lebensvorgang. Eine Aufteilung dieses Vorgangs in eine Periode vor und eine Periode nach dem genannten Urteil vom 31. März 2016 würde im Ergebnis zu einer höheren Strafe führen, welcher sodann das Verschlechterungsverbot entgegensteht. Wie bereits vorweg genommen, ist auch für dieses neu zu beurteilende Delikt die Anordnung von Gemeinnütziger Arbeit anstelle einer Geldstrafe als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Somit liegen gleichartige Strafen vor, womit eine Zusatzstrafe gebildet werden kann.