Vielmehr fällt das Urteil vom 31. März 2016 zeitlich in den Bereich der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts. Es liegen mit anderen Worten sich überlagernde Deliktszeiträume vor. Der Beschuldigte und seine Ehefrau F.________ beherbergten deren Freundin M.________ nach Ablauf der bewilligungsfreien Aufenthalts von 90 Tagen und unterstützten sie finanziell, obwohl sie über keine Aufenthaltsbewilligung verfügte. Es handelt sich mithin um einen Lebensvorgang.