Methodik Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 31. März 2016 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Führen eines Motorfahrzeuges trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises sowie wegen Verletzung der Verkehrsregeln zu Gemeinnütziger Arbeit von 56 Stunden verurteilt. In Bezug auf dieses Urteil sind im Rahmen der Zusatzstrafenbildung die Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, begangen vom 5. November 2015 bis zum 22. Juni 2016 zu berücksichtigen.