27. Strafzumessung betreffend Geldstrafe bzw. Gemeinnützige Arbeit: Zusatzstrafe zum Urteil vom 31. März 2016 27.1 Methodik Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 31. März 2016 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Führen eines Motorfahrzeuges trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises sowie wegen Verletzung der Verkehrsregeln zu Gemeinnütziger Arbeit von 56 Stunden verurteilt.