Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist deshalb als neutral zu werten. 26.6.4 Fazit Täterkomponenten Insgesamt erachtet die Kammer eine Erhöhung der Strafe um 3 ½ Monate als angezeigt. 26.7 Konkretes Strafmass und Strafvollzug