66 Bis zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. April 2019 ist der Beschuldigte mit insgesamt fünf Urteilen im Strafregister verzeichnet. Bei den Vorstrafen handelt es sich vorwiegend um Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie um Übertretungen und ein Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (pag. 2428 ff.). Mithin ist der Beschuldigte einschlägig vorbestraft, was straferhöhend zu berücksichtigen ist.