Daneben führte er aus, dass er drei Kinder habe und mit seiner Frau zusammen lebe. Er bringe die Kinder morgens zur Tagesschule (pag. 2438, Z. 22 f. u. Z. 27 f.). Auf Vorhalt des Betreibungsregisterauszugs, welcher Schulden in der Höhe von nahezu CHF 300‘000.00 aufweise, erklärte der Beschuldigte, dass Vieles davon von der Krankenkasse sei und da er in früheren Jahren keine Steuererklärung ausgefüllt habe. Er habe zu dieser Zeit nicht gearbeitet und sei zu hoch eingestuft worden. Dagegen habe er aber keine Einsprache erhoben (pag. 2439, Z. 22-27).