Die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen an. Elemente, die sich allenfalls strafmindernd oder straferhöhend auswirken könnten, sind nicht ersichtlich. Aus dem Leumundsbericht vom 1. November 2018 geht hervor, dass A.________ in der Schweiz geboren und in Bern / AE.________ aufgewachsen sei. Die erste und die zweite Klasse habe er im AG.________ in Bern besucht. Die zweite bis fünfte Klasse habe er in Ecuador besucht. Seine Mutter sei mit ihm und seiner Schwester nach Equador ausgewandert. Nach drei Jahren seien sie in die Schweiz zurückgekehrt. Das sechste bis zum neunten Schuljahr habe A.________ im AH.________ sowie im AI.________ in Bern besucht.