2199, S. 53 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen ist festzuhalten, dass alle Beschuldigten strafrechtlich zum Teil erheblich vorbelastet sind. Dies hat einen Strafzuschlag zur Folge, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei E.________ und A.________ die Delikte bereits länger zurückliegen und C.________ geringfügigere Delikte verzeichnet.