25 hiervor). Von diesen 25 Strafeinheiten sind 16 Strafeinheiten asperierend hinzuzurechnen, womit sich die Freiheitsstrafe von 53 Monaten auf 53 ½ Monate erhöht. 26.6 Täterkomponenten 26.6.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten im Urteil vom 22. November 2017 Folgendes aus (pag. 2199, S. 53 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen ist festzuhalten, dass alle Beschuldigten strafrechtlich zum Teil erheblich vorbelastet sind.