«Gutbeleumundeter Beschuldigter besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4-8 km nach Hause. Vorstrafen: 2-3 Verkehrsübertretungen (ohne FiaZ).» (S. 16 der VBRS-Richtlinien). Der vorliegende Sachverhalt ist mit dem Norm-Sachverhalt der VBRS-Richtlinien weitgehend vergleichbar. Der THC-Gehalt des Beschuldigten lag mit mind. 4.06 µg/L zwar einiges über dem Grenzwert von 1.5 µg/L, dennoch ist das Tatverschulden nach dem Gesagten als leicht zu bezeichnen. Die Kammer erachtet eine Strafe von 25 Strafeinheiten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.